Unser Know How für Ihre Sicherheit Die seit Juni 2015 gültige Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung verschärft die Haftungspflicht für Betreiber von Hydraulikspeichern. Spätestens jetzt sind Sie, als Betreiber, in der Pflicht, Ihre Anlagen termingerecht als überprüft bei der ZÜS/ANKA zu melden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen empfindliche Strafen oder gar eine Außerbetriebnahme Ihrer Anlage....
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